Heute im Blog: Verbot von Bleischrot ist unabwendbar
Das Europäische Parlament hat den Weg für ein europaweites Verbot von Bleischrot bei der Jagd sowie beim jagdlichen und sportlichen Schießen frei gemacht. Die Verordnung kann nach einer siebenjährigen Übergangsfrist in Kraft treten

Um ein Verbot von Blei in Jagdmunition wird schon lange gerungen. Begründet wird es mit dem Schutz von Natur, Umwelt und vielen Tierarten. So können etwa Seeadler die Bleipartikel über Beutetiere oder Aas aufnehmen und letztlich daran verenden. Deshalb gilt bereits seit Februar 2023 ein Bleischrotverbot in Feuchtgebieten und deren Umgebung. Das bleibt auch weiter bestehen. Die neue Regelung ändert daran nichts.
Vielmehr geht es darin um eine deutliche Erweiterung. Dazu wird die europäische Chemikalienverordnung REACH geändert. Dem hatten die EU-Mitgliedstaaten bereits im Juni im zuständigen Fachausschuss zugestimmt. Nachdem ein Veto-Antrag im Europäischen Parlament keine Mehrheit gefunden hatte und die Einspruchsphase im Parlament und im Rat inzwischen abgelaufen ist, kann die EU-Kommission die Verordnung nun in Kraft setzen. Das erfolgt durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Damit beginnt zugleich die siebenjährige Übergangsfrist, die folglich bis zum Beginn der Treibjagdsaison im Herbst 2033 läuft. Ab dann gilt das Verbot.
Es untersagt grundsätzlich das Verschießen von Schrot mit einem Bleianteil von einem Prozent oder mehr Bleischrot bei der Jagd sowie auf dem Weg dorthin. Das gilt ebenfalls bereits für das Mitführen entsprechender Munition. Auch auf Außenschießständen wird die Verwendung grundsätzlich verboten. Hinzu kommen Verkaufsbeschränkungen. Eine gesonderte Altbestandsregelung gibt es nicht. Das heißt, dass nach Ablauf der Übergangsfrist auch Vorräte nicht mehr für die dann verbotenen Verwendungszwecke eingesetzt werden dürfen.
Sieben Jahre Übergangsfrist
Nicht von den Beschränkungen betroffen sind Büchsengeschosse, Kurzwaffenmunition und Flintenlaufgeschosse. Weitere Ausnahmen betreffen unter anderem Vorderlader und historische Feuerwaffen. Ebenfalls ausgenommen sind Indoor-Schießstände. Und auf bestimmten Außenschießständen darf Bleischrot von 1,9 bis 2,6 Millimeter unter strengen Auflagen weiter genutzt werden. Dazu zählen Schutzmaßnahmen, Bleirückgewinnung mindestens alle drei Jahre sowie Boden- und Wasserüberwachung. Nutzerkreis und Verkauf sind ebenfalls eingeschränkt. Die Schießstandbetreiber müssen klare Dokumentationspflichten erfüllen. Weitere Ausnahmen gelten für Polizei, Militär und andere sicherheitsrelevante Verwendungen von Bleischrot.
Bereits im Vorfeld hatte der Deutsche Jagdverband (DJV) vor hohen Kosten für die Umrüstung der Schießstände gewarnt und Unterstützung durch die öffentliche Hand angemahnt. Diese Forderung hat er nun wiederholt. „Das Bleischrotverbot wird die Jägerschaft vor große Herausforderungen stellen“, kommentiert Präsident Helmut Dammann-Tamke die EU-Entscheidung und sieht erheblichen Handlungsbedarf bei der Schießstandinfrastruktur. Denn viele Anlagen müssen für den Einsatz alternativer Schrotmunition ertüchtigt oder umgebaut werden.
Schießstände müssen umgerüstet werden
Auch wenn mit der Übergangsfrist dafür die notwendige Zeit gegeben werde, fordert der Verband Bund und Länder auf, notwendige Investitionen finanziell zu unterstützen und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Weil regelmäßiges Training mit der Flinte eine wesentliche Voraussetzung für eine tierschutzgerechte Jagdausübung ist, bekräftigt der DJV, er werde „die Umsetzung der neuen Vorgaben eng begleiten und sich für praxistaugliche Lösungen für Jäger und Schießstandbetreiber einsetzen“. Zugleich ist er erleichtert, dass es am Ende des jahrelangen Verfahrens gegenüber früheren Vorschlägen „entscheidende Verbesserungen“ gibt. Hatte doch der Vorschlag der EU-Kommission vom Februar 2025 noch ein Verbot von bleihaltigem Schrot und Flintenlaufgeschossen nach drei Jahren sowie von Büchsengeschossen je nach Kaliber nach 18 Monaten beziehungsweise zehn Jahren vorgesehen.
Den entgegengesetzten Weg der EU geht gerade US-Präsident Donald Trump. Er möchte mit einer Verordnung die Bundesstaaten dazu ermutigen, die Bahn für bleihaltige Jagdmunition wieder freizumachen. Neben zahlreichen anderen Punkten weist die Durchführungsverordnung, über die das Weiße Haus in einer Pressemitteilung am 17. September berichtete, den Innenminister an, die Verwendung traditioneller Bleimunition und -angelausrüstung zu gestatten. Bisher war in bestimmten Gebieten der USA das Verwenden bleihaltiger Munition stark eingeschränkt. So erließ Kalifornien beispielsweise ein komplettes Bleiverbot.
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