Heute im Blog: Wer zahlt für die Renaturierung?
- vor 2 Tagen
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Bis September muss die Bundesregierung der Kommission in Brüssel mitteilen, wie sie die mehr als ambitionierte EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur national umsetzen will. Unklarheit herrscht darüber, wie das finanziert werden soll

Als am 18. August 2024 die EU-Wiederherstellungsverordnung in Kraft trat, befürchteten Kritiker vor allem Zweierlei: Das Gesetz schaffe ein bürokratisches Monster und setze zudem Zielmarken, die in Eigentumsverhältnisse eingreifen, unrealistisch und kaum finanzierbar sind. Sie haben Recht behalten.
Der seit April im Netz abrufbare Vorentwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans umfasst nicht weniger als 1.100 Seiten. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat den Prozess zur Erstellung des Plans unter Zeitdruck koordiniert und weitere Ressorts sowie alle Bundesländer beteiligt. Fast 160 Organisationen und Verbände haben sich in der ersten Phase eingebracht. Damit nicht genug: Aktuell läuft bis Ende Juni die zweite formale Beteiligungsphase, die Öffentlichkeit und Stakeholdern erneut ermöglicht, konkret die Inhalte des Vorentwurfs zu kommentieren. Dann beginnt eine neue Phase der Überarbeitung und Abstimmung. Und bis September 2027 hat dann die EU wiederum Zeit, den nationalen Plan darauf abzuklopfen, ob er der Verordnung in allen Punkten entspricht.
Die Frage: Reichen 1,7 Milliarden?
Schon vor Monaten haben Experten mit Blick auf die Anforderungen allein für Deutschland einen jährlichen Finanzbedarf von mindestens 1,7 Milliarden Euro errechnet. Und es können gut und gerne mehr werden, denn so genau weiß noch niemand, wie die Umsetzung konkret aussehen wird. Renaturierungsprojekte sind nach allen Erfahrungen komplex und herausfordernd.
Eigentlich sollte die Kommission im August 2025 die Finanzarchitektur der EU-weiten Mammutaufgabe vorlegen. Dieser Plan fehlt bis heute, aber stattdessen wurde ein internes Papier aus der Kommission bekannt, das vor allem Forst- und Agrarverbände aufschreckt. Danach kann die EU beim Finanzbedarf für die Verordnung eine Lücke von jährlich fast vier Milliarden Euro nicht schließen. Gretchenfrage: Wer zahlt dann für diese ehrgeizige Form der Renaturierung? Die Eigentümer von Flächen, die Familienbetriebe der Land- und Forstwirtschaft?
Deutschland soll gemäß der Verordnung bis 2030 Wiederherstellungsmaßnahmen für Ökosysteme auf insgesamt 20 Prozent der Landfläche (etwa 72.000 Quadratkilometer) und auf 6.566 Quadratkilometern im Meer ergreifen. Auch die Wälder im Besitz von Kommunen, Ländern oder Privateigentümern sind von den Vorgaben betroffen.
Verbände fordern grundsätzliche Überarbeitung der Entwürfe
Während Naturschützer aufs Gaspedal drücken und den Entwurf nachschärfen wollen, fordern Bauernverbände und Waldbesitzer eine grundsätzliche Überarbeitung der Verordnung, die 2024 nach langer politischer Debatte durch einen Beschluss des Europarats in Kraft trat.
In eine gleiche Richtung zielt die „Agenda für einen nachhaltigen Bürokratierückbau auf EU-Ebene“. In diesem Papier des Vorstands der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Bundesregierung aufgefordert, bei der EU darauf hinzuwirken, dass die „besonders Bürokratie verursachende und das Eigentumsgrundrecht belastende EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur vollständig aufgehoben wird, um … ein neues, praxistaugliches und vor allem faires und finanziell unterlegtes Regelwerk zum Erhalt und der Anpassung unserer natürlichen Lebensgrundlagen an die Herausforderungen des Klimawandels zu entwickeln“.
Peter Hauk, bis Mai 2026 Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, warnte im April vor „unrealistischen Vorgaben“ der EU-Verordnung. „Wenn das Bundesumweltministerium glaubt, die fehlende Finanzierung der EU auf dem Rücken der deutschen Bauern auszutragen, dann hat es die Rechnung ohne den Wirt gemacht“, schimpfte der CDU-Politiker.
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