Heute im Blog: Klage gegen Nachtjagd auf Muffel
- Christoph Boll

- vor 1 Tag
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Wenn Politikern und Behörden das Wild zu viel wird, heben sie Schonzeiten auf. Oder sogar das Nachtjagdverbot. Wie nun im thüringischen Saale-Orla-Kreis. Der Landesjagdverband hat inzwischen Klage eingereicht

Das Geschehen in Ostthüringen ist gleich in mehrfacher Hinsicht exemplarisch. Es zeigt, wie hilflos Gesetzgeber und örtliche Verwaltungen oft vor Problemen stehen, die Wild verursacht. Zugleich belegt es anschaulich, dass sich die Natur und damit auch Wildvorkommen eben nicht selbst regulieren, wie es Jagdgegner oft behaupten. Greifen Jäger nicht ausreichend in Bestände ein, läuft die Sache aus dem Ruder. Die Probleme entstehen nicht schlagartig. Sie entwickeln sich.
So war es auch in Ostthüringen. Im dortigen Schiefergebirge sind die Muffel schon rund 100 Jahre zu Hause. Es bietet den Wildschafen einen optimalen Lebensraum. Also gedeihen sie prächtig und vermehren sich kräftig. Es kam zu einer unkontrollierten Ausbreitung, in deren Zuge das Muffelwild von ehemals anderthalb inzwischen in mehr als 60 Revieren im Saale-Orla-Kreis vorkommt. Von Großrudeln mit bis zu 300 Tieren ist die Rede.
Die überhöhten Bestände führten in der Region zu rasant steigenden Schäden durch die Wildschafe. Vor allem dem Wald machen die vielen Tiere zu schaffen. Neben Schäl- und Verbissschäden reklamiert die Forstpartie auch Trittschäden. Das Wild trete schlicht die Vegetation kaputt. Ähnliche Klagen kommen auch aus der Landwirtschaft.
Um Abhilfe zu schaffen, hob der Landkreis erstmals 2023 und dann auch in den beiden Folgejahren per Allgemeinverfügung für die Monate Juni und Juli die Schonzeit für Widder, Schafe, Schmalschafe und Lämmer auf. Regulär beginnt die Jagdzeit erst im August. Doch konnte damit die gewünschte Reduzierung der Mufflon-Bestände nach Darstellung der Behörde nicht erzielt werden. Dass das gut äugende Muffelwild alles andere als leicht zu bejagen ist, tut das Seine dazu.
Wolf und Luchs sind keine Problemlöser
Gezeigt hat sich auch, dass Wolf und Luchs, die beide in der Region wieder heimisch sind, entgegen manchen gegenteiligen Behauptungen nur sehr begrenzt zu einer Lösung des Problems beitragen. Im Gegenteil. In Teilen verschärfen sie Lage. Denn aus Angst vor den Beutegreifern finden sich die Wildschafe zu immer größeren Rudeln zusammen oder verstecken sich an immer schwieriger zu erreichenden Orten.
Ende vergangenen Jahres erfolgte dann die nächste Verschärfung des Reduktions-Kurses: Das Landesministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten und der Landkreis hoben in zwei Allgemeinverfügungen das Nachtjagdverbot auf Muffelwild auf. Seit 4. November ist der Einsatz von Nachtsichttechnik und künstlichen Lichtquellen erlaubt. Zwar gilt auch dabei der Muttertierschutz. Doch wie der gewährleistet werden soll, ist offen. Kontrollen wie der körperliche Nachweis der nächtens erlegten Stücke oder eine Evaluation dieses heftigen Eingriffs sind vorgesehen.
Der Landesjagdverband (LJV) hat inzwischen gegen die beiden Allgemeinverfügungen Klage beim Verwaltungsgericht Gera eingereicht, nachdem er bereits zuvor zusammen mit der Interessengemeinschaft Muffelwild Thüringen das Vorgehen mit klaren Worten abgelehnt hatte. Sie sprechen von einer „zu korrigierenden Fehlentscheidung eines falsch beratenen Landrats“. Auch der Verein Wildes Bayern läuft „Sturm gegen diese hanebüchene Anordnung“. Die Allgemeinverfügung sei nicht geeignet, das Problem binnen einer vertretbaren Zeitspanne zu lösen, bemängeln die Kritiker. Die ausführliche Begründung zur Klage erarbeitet derzeit ein Münchner Fachanwalt für Verwaltungs- und Jagdrecht. Er vertritt den LJV auch vor dem Verwaltungsgericht.
Bruch des Nachtjagd-Tabus
Dabei ist unstrittig, dass die Muffelwildbestände in der Region überhöht sind. Die Nachtjagdfreigabe aber ist aus Sicht der Kritiker das völlig falsche Mittel. Sie sehen darin nicht nur einen Bruch der Tabus von Nachtjagd auf wiederkäuendes Wild und einen Verstoß gegen das Verbot des Einsatzes von Nachtzielhilfen zu dessen Bejagung. Durch die Maßnahme drohe zudem wegen der verstärkten Beunruhigung nicht nur der Muffel ein wesentlich höherer Verbissschaden, besonders im Wald.
Der LJV-Chef betont: „Die in der Region entstandenen Probleme wären auf anderen Wegen und mit bestehenden gesetzeskonformen Regularien bei deren konsequenter Anwendung und mit entsprechenden Kontrollen im Zusammenwirken Hegegemeinschaften-Jagdbehörde-Jägerschaften eher zu lösen gewesen. Grundvoraussetzung aber ist, dass sich auch die auf Trophäenjagd und deren Verkauf orientierten Gemeinschaftsjagdbezirke incl. die aus hohen Jagdpachtpreisen nutznießenden Jagdgenossenschaften an der Problemlösung beteiligen.“ Mit diesen kryptischen Andeutungen ist der Blick auf ein oft verschwiegenes Problem gelenkt: Wegen des schnöden Mammons sind manchmal Revier- und Jagdrechtsinhaber an sehr hohen oder gar überhöhten Wildbeständen interessiert.
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