Heute im Blog: Weiter Streit um Nachtjagd auf Muffel
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Die Auseinandersetzung um das Muffelwild im ostthüringischen Saale-Orla-Kreis eskaliert weiter – auch juristisch. Politik und Verwaltung auf der einen und der LJV auf der anderen Seite stehen sich unversöhnlich gegenüber

Ende März hatte das Verwaltungsgericht Gera das im November 2025 vom Saale-Orla-Kreis aufgehobene Verbot der Nachtjagd auf Muffel aus formalrechtlichen Gründen kassiert. Damit hat sich der zuständige Landesjagdverband (LJV) in Thüringen mit seiner Klage zunächst durchgesetzt. Allerdings ist dies nur eine Entscheidung im Eilverfahren. Während also die Hauptsache noch offen ist, hat die Untere Jagdbehörde beim Kreis gegenüber der Bauernzeitung bereits angekündigt, ab 1. Juni per Allgemeinverfügung erneut die Schonzeit aufzuheben und dabei auch die nächtliche Bejagung aller Klassen von Muffelwild mit entsprechender Technik zu ermöglichen.
Das Landratsamt bzw. seine Untere Jagdbehörde sieht im Gegensatz zur organisierten Jägerschaft durch die Nachtjagd des Muffelwildes keine zusätzliche Beunruhigung. Auch eine befürchtete Erhöhung der Schäden auf land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen habe nicht festgestellt werden können. Zwar räumt die Behörde ein, dass die Zahl der nächtens erlegten Wildschafe gering ist. Sie sieht darin aber ein probates Mittel zur Vergrämung des Wildes auf bedrohten Nutzflächen.
„Der Unteren Jagdbehörde liegen keine Hinweise oder konkreten Beweise vor, die auf eine tierschutzwidrige oder unweidmännische Bejagung von Mufflons hindeuten“, heißt es. Auch gebe es keine Pflicht zur Jagd in der Nachtzeit. Aber die Jäger sollen weiterhin alle Möglichkeiten erhalten, möglichen Wildschäden entgegenzuwirken und eine Reduzierung der Bestände zu erreichen. Die Pflicht zum körperlichen Nachweis der zur Nachtzeit erlegten Stücke soll erneut angeordnet werden. Die Anordnung zur Zählung der Muffelwildbestände im laufenden Jagdjahr 2026/27 soll zudem eine bessere Einschätzung der Bestände und gezieltere Maßnahmen ermöglichen.
Vom 1. April 2023 bis zum 31. Dezember 2025 kamen im Saale-Orla-Kreis insgesamt 1.509 Stück Muffelwild zur Strecke, davon 650 in den Einstandsgebieten und 859 in den Nicht-Einstandsgebieten. Für die 13 Jagdbezirke mit einem Abschussplan für Muffelwild wurde dieser kürzlich im Vergleich zu den vergangenen drei Jagdjahren um 34 Prozent erhöht und gilt weiterhin als Mindestabschussplan.
Neuer Rechtsstreit möglich
Damit ist der LJV nach Angaben seines Geschäftsführers Frank Herrmann ebenso einverstanden wie mit der Schonzeitaufhebung. Die Aufhebung des Nachtjagdverbotes jedoch wird als Bruch der Tabus von Nachtjagd auf wiederkäuendes Wild und Verstoß gegen das Verbot des Einsatzes von Nachtzielhilfen zu dessen Bejagung gewertet. „Da gehen wir keinen Schritt zurück“, sagt der Verbandssprecher und räumt ein, dass es im Zweifelsfall zu einer erneuten gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Das sei Landrat Christian Herrgott auch bereits angekündigt worden. Der Verband sieht sich nicht zuletzt deshalb bestätigt, weil der Kreis bereits eingeräumt habe, dass die Aufhebung des Nachtjagdverbots nichts gebracht und somit nicht zur Lösung beigetragen habe.
Diese gemeinsam zu erarbeiten, sind beide meilenweit voneinander entfernt, obwohl die Dringlichkeit unstrittig ist. Denn die Wildschafe finden im ostthüringischen Schiefergebirge seit rund 100 Jahren einen optimalen Lebensraum. Also gedeihen sie prächtig und vermehren sich kräftig. Es kam zu einer unkontrollierten Ausbreitung, in deren Zuge das Muffelwild von ehemals anderthalb inzwischen in mehr als 60 Revieren im Saale-Orla-Kreis vorkommt. Von Großrudeln mit bis zu 300 Tieren ist die Rede.
Die überhöhten Bestände führten in der Region zu rasant steigenden Schäden durch die Wildschafe. Vor allem dem Wald machen die vielen Tiere zu schaffen. Neben Schäl- und Verbissschäden reklamiert die Forstpartie auch Trittschäden. Das Wild trete schlicht die Vegetation kaputt. Ähnliche Klagen kommen auch aus der Landwirtschaft.
Droht eine Zwangsbejagung?
Um Abhilfe zu schaffen, hob der Landkreis erstmals 2023 und dann auch in den beiden Folgejahren per Allgemeinverfügung für die Monate Juni und Juli die Schonzeit für Widder, Schafe, Schmalschafe und Lämmer auf. Regulär beginnt die Jagdzeit erst im August. Doch konnte damit die gewünschte Reduzierung der Mufflon-Bestände nach Darstellung der Behörde nicht erzielt werden.
Mit der kryptischen Aussage, neben der Aufhebung von Schonzeit und Nachtjagdverbot noch weitere Schritte zu prüfen, öffnet der Kreis die Tür für Spekulationen, die das Geschehen in Ostthüringen noch in weiterer Weise exemplarisch machen könnten. Am Ende nämlich könnte Landrat Christian Herrgott, dem Kritiker ein Verhalten vorwerfen, das seinem Nachnamen gerecht wird, eine Zwangsbejagung durchzusetzen versuchen. Dann hätten nicht mehr die Eigentümer oder Pächter das Sagen in den betroffenen Revieren, sondern fremde Dritte würden die Muffel dezimieren. Allerdings muss er dazu zuvor alle anderen rechtlichen Mittel ausgeschöpft haben.
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