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Heute im Blog: Künftig geringerer Schutzstatus für Wölfe

Der Wolf ist künftig im Rahmen der Berner Konvention weniger geschützt. Bis zu einem geregelten Bestandsmanagement oder gar einer Bejagung ist es aber noch ein weiter Weg


Foto: DJV/Rolfes

Endlich, sagen die einen. Katastrophe, schreien die anderen. Gestern haben die Unterzeichnerländer der sogenannten Berner Konvention entschieden, den Schutzstatus des Wolfs auf der völkerrechtlichen Ebene zu senken. Am Freitag soll im Rahmen der noch laufenden Tagung der formale Beschluss fallen. Isegrim wird dann nicht mehr in Anhang II („streng geschützt“) geführt, sondern in Anhang III („geschützt“).


Die mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit der anwesenden Staaten getroffene Entscheidung besagt für den praktischen Umgang mit den Grauhunden jedoch noch nichts. Sie schafft nur die Voraussetzung, den Schutzstatus des Wolfs auch in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-Richtlinie) entsprechend zu ändern. Jäger, Landwirte, Weidetierhalter und Reiter fordern dies schon lange. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßte die Änderung daher umgehend als „einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem umfassenderen Wolfsmanagement“, das auch „eine reguläre Bejagung unter Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes“ einschließen müsse.


EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wertet die Änderung ebenfalls positiv als eine „wichtige Nachricht für unsere ländlichen Gemeinden und Landwirte“. Es brauche „einen ausgewogenen Ansatz zwischen der Erhaltung der Wildtiere und dem Schutz unserer Lebensgrundlagen", so die Politikerin, deren Pony Dolly vor geraumer Zeit von Wölfen gerissen worden war.


Die Grauhunde dürfen in der EU bislang nur getötet werden, wenn sie eine Gefahr für Menschen oder Weidetiere sind. In der Praxis jedoch sind die Hürden zur Erteilung einer Abschussgenehmigung sehr hoch, oft sogar unüberwindlich. Nach einer Absenkung des Schutzstatus ist laut Bundesumweltministerium ein aktives Bestandsmanagement möglich. Der Wolf bleibt zwar weiter geschützt, eine Jagd auf ihn ist aber grundsätzlich möglich. Ministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) hatte ihren Widerstand gegen entsprechende Forderungen erst im September mit der Begründung aufgegeben, die Bestandszahlen des Wolfes sein inzwischen so hoch, „dass diese Entscheidung aus Sicht des Naturschutzes verantwortbar und aus Sicht der Weidetierhalter notwendig ist“.


Bis zu einer ordentlichen Regulierung der Wolfspopulation dürfte es aber noch ein langer, wahrscheinlich jahrelanger Weg sein. Denn zunächst muss nach der Berner Konvention, die ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zum Schutz europäischer, wildlebender Tiere und Pflanzen ist, die FFH-Richtlinie als Umsetzungsinstrument geändert, dann in Deutschland das Bundesnaturschutzgesetz angepasst werden oder die Jagdgesetze. Insofern ändert der nun erfolgte erste Schritt draußen in der Natur noch nichts. Er schafft nur die Voraussetzung, die auch die Bundesländer Sachsen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz bereits in ihren Landesjagdgesetzen bereits geschaffen haben.


Kein Automatismus auf nationaler Ebene


Selbst wenn der Wolf nicht mehr wie derzeit in Anhang IV der FFH-Richtlinie, der strengsten Schutzkategorie, gelistet ist, gibt es jedoch keinen Automatismus auf nationaler Ebene. Die Vertragsstaaten können nämlich innerhalb von drei Monaten Vorbehalte anmelden. Die Änderung tritt nicht in Kraft, wenn ein Drittel der Vertragspartner der Berner Konvention widerspricht. Für diejenigen Staaten, die solche Vorbehalte anmelden, wird die Änderung des Schutzstatus auch dann nicht wirksam, wenn sie insgesamt in Kraft tritt. An diesem Punkt dürften einige einschlägigen Tierschutz- und Umwelt-Organisationen ihre Chance sehen. Es gehört daher wenig Fantasie zur Vorhersage, dass sie in nächster Zeit offen und hinter den Kulissen kräftig entsprechend bemüht sein werden.


Der WWF etwa mahnt, Tierhalter bräuchten Unterstützung beim Zaunbau und weitere Schutzmaßnahmen, „um Konflikte mit Wölfen zu minimieren, anstatt auf undifferenzierte Jagd zu setzen“. Andere befürchten, der geänderte Schutzstatus für den Wolf könne ein Präzedenzfall etwa für Bären, Luchse oder Kormorane sein. In der Debatte hatte unter anderem Bulgarien gefordert, auch den Schutzstatus von Bären zu überprüfen. Die EU-Kommission lehnte das aber am Dienstag erneut ab.


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